Seit dem 1. Juli 2012 gibt es für einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit sich zu einem gewissen Teil zusätzlich zu den Rundfunkgebühren auch von den Ökostrompauschalen befreien zu lassen. Die Ökostrompauschale wird erhoben um die Energiewende voran zu treiben. Die Einnahmen gehen an den Staat und sind für den Ausbau Erneuerbarer Energien eingeplant. 2022 wurden die Ökostrompauschalen von der Österreichischen Regierung bis zum 31.12.2024 ausgesetzt.
Für eine Befreiung wird ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) konsultiert, bei dem das Antragsformular eingereicht werden kann.
Was ist die Ökostrompauschale?
Die Öskostrompauschale wird von jedem Österreichischen Haushalt erhoben um die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien zu Finanzieren. Mit dem Ziel Österreich bis 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen zu versorgen.
Aktuell wird Strom in Österreich teils noch aus nicht erneuerbaren Energiequellen wie Öl oder Gas produziert.
Die Erhebung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags ist im Ökostromgesetz (ÖSG 2012) verankert.
Wie hoch ist die Ökostrompauschale?
Die Ökostrompauschale, auch Erneuerbaren-Förderpauschale genannt liegt für das Jahr 2025 für Haushalte bei 19,02€. Dabei Handelt es sich um einen Fixen Betrag, vergleichbar mit einer Grundgebühr die für alle Haushalte in Österreich gleich ist.
Darüber hinaus gibt es noch den Ökostromförderbeitrag, oder Erneuerbaren-Förderbeitrag. Dieser berechnet sich anhand des tatsächlichen Verbrauchs im Haushalt. Für einen Haushalt mit 2000 kwh Strom macht dieser Betrag für 2025 20,62€ aus.
Wer kann sich von der Ökostrompauschale befreien lassen?
Anspruchsberechtigt sind Personengruppen in Österreich die ein gewisses Monats Nettoeinkommen nicht überschreite. Folgende Personengruppen sind Anspruchsberechtigt.
- Arbeitslose Personen
- Gehörlose und Schwer Hörbehinderte Personen
- Empfänger von Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Lehrlinge
- Personen die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln beziehen
- Personen die Mindestsicherung beziehen
- Pensionisten
- Personen die Pflegegeld, oder vergleichbare Leistungen beziehen
- Personen die Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen
Dabei darf das Haushaltsnetto-Einkommen aller im Haushalt lebender Personen folgende werte nicht überschreiten.
1 Person | 1.426,86€ |
2 Personen | 2.251,03€ |
jede weitere Person | 220,16€ |
Wie die Befreiung der Ökostrompauschale beantragen?
Die Befreiung können Sie Online über die Webseite der OBS Beantragen. Grundlage für die Befreiung ist das Ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, das Sie bequem über den Befreiungskalkulator generieren können. Wichtig ist das Sie etwaige Nachweise wie Meldezettel und Einkommensnachweis mit einreichen um eine schnelle Bearbeitung zu garantieren.
Gemeindeämter bieten hierfür auch eine Anlaufstelle und stehen Ihnen als Beratungsinstanz zur Seite. Auch unsere Experten helfen Ihnen dabei alle nötigen Unterlagen einzureichen. Des weiteren Bieten wir exklusiv für Einkommensschwache Haushalte spezielle Strom Tarife über einen unseres Partner Anbieter für Strom und Gas.
Wie ORF-Beitrag Befreiung?
Aktuell liegt der ORF-Beitrag zwischen 20€ Monatlich (Steiermark) und 15,30€ Monatlich (Wien). Damit variieren die Gebühren pro Bundesland. Der Endverbraucher kann sich aussuchen, ob er die Gebühren alle zwei Monate, sechs Monate oder 12 Monate entrichten möchte.
Auch hier gilt: Anspruch auf die Befreiung der Rundfunkgebühren haben Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit. Hier findet sich der Antrag zur Befreiung vom ORF-Beitrag und auch gleichzeitig zur Befreiung der Ökostrompauschale.